Beratung zu EU-Zertifizierung
Sämtliche im europäischen Markt angebotenen Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) unterliegen strengen Regulierungen und Qualitätsstandards.
Folgende Zertifizierungen sind daher verpflichtend:
EU-PSA-Verodnung 2016/425
Für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gelten die Regelungen der EU-PSA-Verordnung 2016/425. Sie müssen daher von einer zuständigen Stelle zertifiziert werden.
Um eine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung zu erhalten, müssen die PSA umfangreiche Material-, Gestaltungs- und Funktionsprüfungen in spezialisierten Laboren bestehen.
EN 149:2001
Atemschutzmasken unterliegen seit Oktober zusätzlich der EN 149:2001. Nach dieser Richtlinie werden die Atemschutzmasken in drei Produktklassen unterteilt: FFP1, FFP2, FFP3.
Alle Masken müssen die Träger sowohl vor festen als auch vor flüssigen Aerosolen schützen. Bestehen die Produkte die Tests, erhalten Sie als Kennzeichnung die Norm und das Jahr der Veröffentlichung: EN 149:2001.
Die Hersteller sind außerdem verpflichtet auf der Verpackung, die empfohlenen Lagerbedingungen zu erwähnen.